Das Leben ist hart genug. Normenchaos, Paragraphendschungel und Fachchinesisch können es noch zusätzlich erschweren. Beruhigend, wenn man dann einen Partner hat, mit dem es ein bisschen einfacher wird. Fachlich korrekt – sympathisch unbürokratisch.
Ob Sie eine Beratung rund um die Betriebsanlagengenehmigung benötigen oder eine der regelmäßigen Überprüfungen fällig ist – wir helfen Ihnen weiter.
Die Prüfungspflicht für Gewerbeanlagen ist in Österreich im §82 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Dabei muss vor allem überprüft werden, ob der laut Genehmigungsbescheid festgestellte Zustand noch gegeben ist.
Der Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer eines Unternehmens muss die Prüfungen ohne Aufforderung in Auftrag geben und die regelmäßigen Fristen dafür einhalten.
Grundsätzlich müssen Betriebsanlagen alle fünf Jahre überprüft werden. Anlagen, die nach dem vereinfachten Verfahren die Betriebsanlagengenehmigung erhalten haben (Auftragsverfahren nach §359b der GewO), müssen nur alle sechs Jahre geprüft werden.
Dabei ist allerdings noch zu beachten, dass in den Auflagen bei Bedarf auch andere Fristen durch die Behörde festgelegt sein können.
Wir unterstützen Kunden in ganz Österreich rund um die Betriebsanlagengenehmigung und prüfen nach §82b der GewO mit folgenden Leistungen:
Sie haben Interesse an unserer Unterstützung? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf und besprechen gerne alles Weitere mit Ihnen!